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Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters bearbeiten

Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters bearbeiten

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Hier legst du den jährlichen Urlaubsanspruch für einen Mitarbeiter fest. Du kannst den Anspruch auch rückwirkend für vergangene Jahre ändern oder auf den Standardwert zurücksetzen.

So kommst du hierher

  1. Öffne Arbeitszeit > Verwaltung in der Seitenleiste.
  2. Wähle einen Mitarbeiter aus der Liste.
  3. Klicke im sich öffnenden Fenster auf Urlaubsverwaltung, um die Urlaubsübersicht zu öffnen.
  4. Klicke auf den Namen oder die Zeile des Mitarbeiters, dessen Anspruch du ändern möchtest.
  5. Klicke auf Urlaubsanspruch bearbeiten.

Voraussetzungen

Du benötigst das Modul Arbeitszeit und Zugriff auf die Urlaubsverwaltung.

Aufbau des Fensters

Das Fenster zeigt einen oder mehrere Vertragszeiträume des Mitarbeiters. Unter jedem Vertrag sind die Urlaubsjahre aufgelistet – das aktuelle Jahr ist mit einem grünen Aktuell-Marker gekennzeichnet. Zu jedem Jahr siehst du:

  • Urlaubsanspruch Tage: Der Standardwert aus dem Arbeitszeitmodell oder der Vertragsdefinition (angezeigt als "Basis").
  • Eingabefeld: Hier stellst du die tatsächliche Anzahl Urlaubstage für dieses Jahr ein.
  • Angepasst-Marker: Wird sichtbar, wenn du den Wert vom Basis-Standard abweichst.

So gehst du vor

  1. Suche das Urlaubsjahr, für das du den Anspruch ändern möchtest.

  2. Stelle die Anzahl der Urlaubstage im Eingabefeld ein:

    • Klicke in das Feld neben "Urlaubsanspruch Tage" oder nutze die Pfeile zum Erhöhen oder Senken.
    • Der neue Wert wird sofort registriert. Das Jahr erhält dann den Marker Angepasst.
  3. Falls du den Wert wieder auf den Standard zurücksetzen möchtest, klicke auf Zurücksetzen neben dem Eingabefeld.

  4. Wiederhole Schritte 1–3 für weitere Jahre, falls nötig.

  5. Klicke unten auf Speichern.

  6. Bestätige die Sicherheitsabfrage mit Ja – die Änderungen werden gespeichert und das Fenster schließt sich.

Was danach passiert

Die neuen Urlaubsansprüche sind ab sofort gültig. Die Änderungen wirken sich auf die Genehmigung zukünftiger Urlaubsanträge aus.

Tipps und Hinweise

  • Rückwirkende Änderungen: Du kannst den Anspruch auch für vergangene Jahre anpassen – etwa wenn ein Mitarbeiter einen späteren Vertragsbeginn hatte oder eine Anpassung nachträglich nötig ist.
  • Keine Markierung sichtbar: Jahre, die du nicht änderst, zeigen keine Markierung. Das ist völlig normal – der Standard wird automatisch verwendet.
  • Teilzeitquoten: Wenn ein Arbeitszeitmodell eine Teilzeitquote enthält, wird der Anspruch bereits berücksichtigt. Du kannst ihn hier trotzdem manuell anpassen, etwa für besondere Fälle.

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